Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Betreuungsverträge zwischen der Hundepension Maria (Maria Obersberger, Weißkirchnerstraße 37, 8740 Zeltweg – im Folgenden „Pension") und dem Tierhalter bzw. der Tierhalterin (im Folgenden „Kunde"). Stand: August 2026
1. Vertragsgegenstand und Zustandekommen
Gegenstand ist die zeitlich befristete Betreuung des Hundes im Privathaushalt der Pension. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Bestätigung der Buchung durch die Pension zustande. Eine Anfrage über das Formular oder telefonisch stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Die Pension verfügt über die erforderliche gewerberechtliche sowie tierschutzrechtliche Bewilligung und wird amtstierärztlich kontrolliert.
2. Aufnahmevoraussetzungen
- Betreut werden ausschließlich kleine Hunderassen bis maximal 12 kg. Junghunde werden nicht aufgenommen.
- Der Hund muss über einen gültigen, im Impfpass dokumentierten Impfschutz verfügen (insbesondere Tollwut, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose sowie Zwingerhusten). Der Impfpass ist bei der Übergabe vorzulegen.
- Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten (Flöhe, Zecken, Würmer) sein und über einen wirksamen Parasitenschutz verfügen.
- Der Hund muss gemäß den steiermärkischen Vorschriften gekennzeichnet und registriert sein.
- Läufige Hündinnen können nur nach vorheriger Absprache aufgenommen werden.
Die Pension behält sich vor, die Aufnahme abzulehnen oder die Betreuung vorzeitig zu beenden, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder sich der Hund als unverträglich gegenüber Menschen oder anderen Hunden erweist. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den Hund unverzüglich abzuholen oder abholen zu lassen.
3. Angaben des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Pension vollständig und wahrheitsgemäß über Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Medikamentenbedarf, Allergien, Unverträglichkeiten sowie über Verhaltensauffälligkeiten des Hundes (insbesondere Aggressionsverhalten, Jagdtrieb, Ausbruchsversuche) zu informieren. Für Schäden, die auf unvollständige oder unrichtige Angaben zurückgehen, haftet der Kunde.
Der Kunde benennt eine während der Betreuungszeit jederzeit erreichbare Kontaktperson.
4. Tierärztliche Versorgung (Vollmacht)
Der Kunde bevollmächtigt die Pension, bei Krankheit, Verletzung oder Verdacht darauf auf seine Kosten tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Pension bemüht sich, den Kunden oder die benannte Kontaktperson vorab zu verständigen; ist dies nicht rechtzeitig möglich, entscheidet die Pension nach bestem Wissen im Interesse des Tieres.
Sämtliche Kosten der tierärztlichen Behandlung, Medikamente und allfälliger Transporte trägt der Kunde und erstattet sie der Pension gegen Nachweis.
5. Haftung
Die Pension betreut den Hund mit der Sorgfalt einer ordentlichen Unternehmerin. Sie haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen.
Keine Haftung wird übernommen für Erkrankungen, Verletzungen oder den Tod des Tieres infolge bereits bestehender Erkrankungen, altersbedingter Umstände, verschwiegener Vorerkrankungen, artgerechten Spielverhaltens mit anderen Hunden oder tierärztlich nicht vorhersehbarer Ereignisse. Ebenso wenig für Schäden, die der Hund selbst verursacht.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die sein Hund Personen, Tieren oder Sachen zufügt; das Bestehen einer aufrechten Hunde-Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
Für mitgegebene Gegenstände (Leine, Decke, Spielzeug, Transportbox) wird keine Haftung übernommen.
6. Entlaufen des Hundes
Die Freiflächen der Pension sind gesichert. Sollte der Hund dennoch entlaufen, verständigt die Pension unverzüglich den Kunden und leitet die zumutbaren Suchmaßnahmen ein. Eine Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Preise und Zahlung
Es gelten die im Rahmen der Buchungsbestätigung schriftlich bekannt gegebenen Preise. Diese werden dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt. Die Pension ist Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; die Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer.
Angefangene Betreuungstage werden als volle Tage verrechnet. Die Zahlung erfolgt bei Abholung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8. Stornierung
Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Betreuungsbeginn kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann die Pension 50 % des vereinbarten Entgelts als Stornogebühr verrechnen. Bei Stornierung aus wichtigem Grund (insbesondere Erkrankung des Hundes mit tierärztlichem Nachweis) entfällt die Stornogebühr.
9. Abholung und Abholverzug
Der Hund ist zum vereinbarten Termin abzuholen. Wird der Termin überschritten, werden die zusätzlichen Tage zum regulären Tagessatz verrechnet.
Wird der Hund ohne Verständigung länger als 14 Tage nach dem vereinbarten Abholtermin nicht abgeholt und ist der Kunde nicht erreichbar, ist die Pension berechtigt, das Tier nach vorheriger schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist einem Tierheim oder einer geeigneten neuen Halterin bzw. einem geeigneten neuen Halter zu übergeben. Der Anspruch der Pension auf das offene Entgelt bleibt davon unberührt.
10. Fotos
Die Pension fertigt gelegentlich Aufnahmen der betreuten Hunde an. Eine Veröffentlichung (z. B. auf dieser Website) erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung ist freiwillig und kann jederzeit formlos widerrufen werden.
11. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz
Wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Formular) geschlossen, steht Verbraucher:innen grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Dieses Recht besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG nicht bei Dienstleistungen, die für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum vereinbart wurden – dies trifft auf Betreuungsbuchungen mit fixem Zeitraum zu.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbraucher:innen gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG); insbesondere wird kein von der gesetzlichen Regelung abweichender Gerichtsstand vereinbart.
Frühere Fassung
Die bis August 2026 gültige Fassung steht weiterhin zur Verfügung: AGB Stand 2018 (PDF)